Einführung
Notwendigkeit der Hilfe
Die ständig wachsenden Unfallgefahren im Haushalt, im Betrieb und im Straßenverkehr machen es notwendig, dass möglichst viele Menschen Erste Hilfe leisten können. Erste-Hilfe-Maßnahmen werden aber nicht nur bei Unfallverletzten, sondern auch bei anderen, zum Teil ernsthaften Notfällen erforderlich.
Notfälle sind neben schweren Unfallverletzungen auch lebensbedrohliche Erkrankungen oder Vergiftungen, bei denen die Anwendung lebensrettender Sofortmaßnahmen erforderlich sind.
Verpflichtungen zur Hilfe
Wer im Notfall von seinen Mitmenschen sachgemäße Erste Hilfe erwartet, sollte selbst dazu fähig und bereit sein, anderen zu helfen. Bei Unglücksfällen oder in Notsituationen zu helfen, ist nicht nur eine sittliche und moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht.
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte sofort zu halten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern und den Verkehr zu sichern.
Rettungskette
Der Ablauf der Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen nach einem Unfall kann wie eine Kette gesehen werden, die aus fünf Gliedern besteht
Sofortmaßnahmen - Notruf - Erste Hilfe - Rettungsdienst - Krankenhaus
Die einzelnen Maßnahmen greifen ineinander und dienen dem Ziel, einem Betroffenen bereits am Unfallort die notwendige Hilfe zu leisten und sicherzustellen, dass er schnellst möglich in ärztliche Behandlung gelangt.
Der Ersthelfer wird im Bereich der ersten drei Maßnahmen tätig.
Was heißt Erste Hilfe ?
Erste Hilfe bedeutet:
Aufgaben des Ersthelfers
Der Ersthelfer ist die erste helfende Person, die an einem Unfallort eintrifft und Hilfe leistet. Er muss schnell und richtig erkennen, was geschehen ist, überlegen, welche Gefahr droht und zielstrebig handeln. Er darf keine Maßnahmen ergreifen, die Rettungssanitätern und Ärzten vorbehalten sind. Dazu gehört auch die Verabreichung von Medikamenten. Nach der Hilfeleistung gibt der Ersthelfer immer den Rat, dass ein Arzt aufgesucht werden soll.